Handelsmakler Rechte und Pflichten
22.11.2011, von Fabio
Ein Handelsmakler ist eine Person, die gewerbsmäßig Geschäfte zwischen zwei Parteien vermittelt, ohne mit einer Partei einen festen Vertrag zu haben. Der Handelsmakler lebt von seinen Kontakten. Er kennt beispielsweise Verkäufer einer bestimmten Ware und die dazu passenden Käufer. 
Die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers sind im Handelsgesetzbuch ab dem §93 geregelt.
Der Handelsmakler Rechte und Pflichten Pflichten Ein Handelsmakler vermittelt zwischen zwei Parteien Verträge. In der Regel beziehen sich diese Verträge auf den Handel von Waren, Wertpapieren, Versicherungen oder über den Gütertransport oder die Schiffsmiete. Da ein Handelsmakler mit keiner Partei einen dauerhaften Vertrag hat, muss er den Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien suchen. Er ist Kaufmann und unterliegt als solcher dem Handelsbrauch. Danach ist er verpflichtet, die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren. Nach §94 Handelsgesetzbuch ist der Handelsmakler verpflichtet eine so genannte Schlussnote zu erstellen. In ihr werden die Einzelheiten des Geschäfts, neben den Vertragspartnern aufgeführt. Bei Geschäften, die nicht sofort ausgeführt wurden, muss die Schlussnote von den Vertragsparteien unterschrieben werden und der jeweils anderen Vertragspartei übersandt werden. Auch bei Börsengeschäften muss eine Schlussnote angefertigt werden. Diese muss nach Börsenschluss, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen den Vertragsparteien zugegangen sein. Die Vertragsparteien können den Handelsmakler von dieser Verpflichtung entbinden oder sie entfällt, wenn sie nicht üblich ist. Weiterhin ist der Makler verpflichtet, ein Tagebuch zu führen und dort alle seine abgeschlossenen Geschäfte des Tages aufzuzeichnen. Ferner ist er verpflichtet, Auszüge daraus jeder Vertragspartei auf Verlangen vorzulegen. Auch kann ein Gericht die Vorlage des Tagebuches zum Abgleich mit den Schlussnoten verlangen. Verkauft ein Makler Proben mittels Muster, so muss er die Muster so lange aufheben, bis etwaige Qualitätsmängel geklärt sind.
Er darf keine Zahlungen oder Leistungen aus den vermittelten Verträgen entgegennehmen.
Ein Handelsmakler haftet gegenüber beiden Vertragsparteien für Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Rechte Nimmt eine Vertragspartei die Schlussnote an, so ist sie an das Geschäft gebunden. Der Handelsmakler kann darauf vertrauen, dass die Vertragspartei die Abmachungen einhält. Dem Makler steht für seine Vermittlungstätigkeit eine Courtage zu, aus der er seine Aufwendungen finanziert. Sofern keine anderen Verabredungen getroffen wurden, wird die Courtage von beiden Parteien je zur Hälfte gezahlt.
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